Artist’s Proof

von | Kurz & knackig

(AP, A/P, A.P. , Künstlerexemplar, auch Künstlerabzug; [franz]: épreuve d’artiste, E/P, E.P.)

Originalgrafiken haben in der Regel am unteren Rand handschriftliche Informationen stehen: Signatur des Künstlers, Druckauflage (also x von y = der x-te Druck von insgesamt y Drucken), Erstellungsjahr und Titel. 

Manchmal findet sich auf solchen Druckgrafiken auch statt der Auflage die Angabe „AP“. Diese steht für Artist’s Proof. Das sind zusätzliche, mit der Gesamtauflage identische Exemplare, die der Künstler für sich macht, z. B. um sie zu archivieren oder auch auszustellen.

Zum Verkauf sind sie eigentlich nicht gedacht, kommen aber trotzdem auf den Markt, etwa aus dem Nachlass oder weil die Nachfrage so groß ist, dass der Künstler diese auch noch anbietet. Üblicherweise sollten sie einen Prozentsatz von 10–15 % (max 20 %) von der Gesamtauflage nicht überschreiten, um deren Wert nicht zu mindern (da limitierte Auflagen mehr wert sind, wenn die Zahl der Exemplare geringer ist).

Ursprünglich wurden die ersten Probedrucke bzw. Zwischenstände als Artist’s Proof bezeichnet, mit denen der Künstler geprüft hat, ob der Druck seinen Vorstellungen entspricht und dann ggf. am Druckstock Anpassungen vorgenommen hat. Mit solchen APs können z. B. Museen die Schaffensprozesse der Künstler rekonstruieren.

Viele Sammler bevorzugen Artist’s Proofs, da sie aus der normalen Auflage herausfallen und daher etwas Besonders sind. Häufig werden sie eher am Anfang der Auflage gezogen, Je nach Druckverfahren und Auflagenhöhe haben sie dann evtl. auch eine höhere Druckqualität.

Experimenteller Einmaldruck von Pflanzen
Bei experimentellen Einmaldrucken gibt es keinen Artist’s Proof, da jedes Exemplar ein Unikat ist.

Externe Quellen & interne Links